Schadensgutachten

Schadensgutachten werden erstellt, wenn man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde. Es umfasst den Schaden am KFZ, den Schadensumfang, die Wertminderung, den Zeitwert

bzw. Wiederbeschaffungswert, den Nutzungsausfall und somit die komplette Schadenssumme, die von der Versicherung des Unfallverursachers ersetzt werden muss.

Die Kosten für das Gutachten müssen dabei ebenfalls von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt werden. Das Gutachten ist für eine zufriedenstellende Schadensregulierung meistens unerlässlich.

Sie hatten einen Unfall mit Ihrem Kraftfahrzeug, sind aber nicht schuld?

Dann sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse folgende Punkte beachten:

  1. Nach einem Unfall ist natürlich jeder froh, wenn er mit dessen Regulierung nichts mehr zu tun hat. Genau dies nutzen die gegnerischen Versicherungen oft aus und versprechen eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung des Schadens. Nehmen Sie dieses Angebot an, so kann dies für Sie einige hundert bis tausend Euro Verlust mit sich bringen. Ein unabhängiger Gutachter übernimmt die Regulierung schnell, unkompliziert und für Sie zufriedenstellend.
  2. Als Unfallopfer dürfen Sie sich für den Gutachter Ihrer Wahl entscheiden! Er stellt zur Beweissicherung den Schadensumfang und die Schadenshöhe fest, welche meist höher ist als man es als Laie oder auf den ersten Blick vermuten würde. Häufig wird von der gegnerischen Versicherung ein Schadensgutachter empfohlen bzw. einfach beauftragt. Dieser handelt oft im Interesse der Versicherung und versucht, den Unfallschaden möglichst niedrig zu beziffern.
  3. Ein Gutachten mit Dokumentation und Fotos dient zur Beweissicherung Ihrer Ansprüche an die gegnerische Versicherung. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann der Schaden bewiesen und der Unfall rekonstruiert werden.
  4. Die Kosten für den Sachverständigen sind grundsätzlich vom Schädiger bzw. der gegnerischen Versicherung zu tragen. Da ein Kostenvoranschlag (unter 800 € Schaden) bzw. das Schadensgutachten (über 800 € Schaden) für die Schadensabwicklung unerlässlich ist, braucht der Geschädigte also nie zu befürchten, dass er die Gebühren für den Sachverständigen selbst tragen muss.
  5. Sie haben ab sofort einen Unfallwagen! Auch bei einem späteren Verkauf oder einfach wegen des potentiellen Wertverlustes, den ebenfalls die gegnerische Versicherung ausgleichen muss, hilft Ihnen das Gutachten.
  6. Ein Gutachten ermittelt die Schadenshöhe. Ob sie Ihr Auto reparieren lassen wollen oder sich das Geld auszahlen lassen, entscheiden Sie selbst.

Schalten Sie das Sachverständigenbüro Huber ein, die versicherungsunabhängigen Kfz-Gutachter im Raum Nürnberg, Fürth, Erlangen, Amberg, Regensburg und Straubing.