Unfallanalytische Gutachten werden dann benötigt, wenn nach einem Verkehrsunfall die Schuldfrage nicht geklärt ist. Hier werden alle Anknüpfungspunkte herangezogen (Endstände der Fahrzeuge, Beschädigungen, Spuren usw.) und daraus wird mittels hochkomplexen Unfallanalyseprogrammen der tatsächliche Unfallhergang rekonstruiert. Dies dient zur Sicherung Ihrer Ansprüche, da bei einem Verkehrsunfall oft die Schuldfrage strittig ist und man ohne ein solches Gutachten nicht zu seinem Recht kommt. Unser Büro erstellt seit mehr als 25 Jahren unfallanalytische Gutachten für die Staatsanwaltschaft bzw. Gerichte. Wir sind seit dieser Zeit auch als Gerichtsgutachter für Verkehrsunfälle tätig. Dies sowohl im zivilrechtlichen Bereich als auch im strafrechtlichen Bereich. Wir überprüfen auch andere Gerichtsgutachten auf Plausibilität.