Kaskogutachten

Kaskogutachten werden bei einem Teilkaskoschaden oder Vollkaskoschaden angefertigt. Hier ist aber für die Gutachtenerstellung die Freigabe durch die eigene Versicherung notwendig, da diese bei einem solchen Schaden das sogenannte Weisungsrecht hat. Dabei wird die Schadenshöhe ermittelt, welche am KFZ entstanden ist und häufig mit einer Restwertermittlung kombiniert.